Zeugnisse

Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 gelten für die Grundschulzeugnisse einige Neuerungen.

Lernentwicklungsgespräche in den Jahrgangsstufen 1 bis 3

In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 wird anstelle des Zwischenzeugnisses weiterhin ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch durchgeführt. Hinzu kommt nun die Möglichkeit, auch das Jahreszeugnis in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen. Schulen, die wie bisher ein Jahreszeugnis ausstellen möchten, können dies auch weiterhin tun.

Neben dem direkten Austausch über den aktuellen Lern- und Leistungstand des Kindes können die Lehrkräfte hierbei noch besser an die Zielvereinbarungen aus dem LEG zum Halbjahr anknüpfen und diese in der gemeinsamen Arbeit mit den Kindern weiterentwickeln. Im Gespräch aller am Lernprozess Beteiligten (Kind, Eltern, Klassenlehrkraft) kommt jeder zu Wort, Stärken und Schwächen der Lernentwicklung werden (in kindgemäßer Art und Weise) angesprochen sowie Fördermöglichkeiten und weitere Schritte beraten und vereinbart.

Ablauf

Im Januar erhalten Sie Terminvorschläge (außerhalb der Schulzeit). Danach füllen sowohl die Eltern, das Kind als auch die Lehrkraft einen Einschätzungsbogen aus. Er dient unter anderem als Grundlage für ein ca. 30minütiges Gespräch, das die Lehrkraft im Beisein der Eltern mit dem Kind führt. Abschließend wird eine konkrete und entwicklungsgerecht formulierte Zielvereinbarung geschlossen, um das künftige Lernen gemeinsam im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu optimieren.

Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 1

Es enthält einen Bericht mit Beobachtungen insbesondere zum Sozialverhalten sowie zum Lern- und Arbeitsverhalten. Darüber hinaus werden der Leistungsstand in den einzelnen Fächern und individuelle Lernfortschritte beschrieben.

Jahreszeugnisse der Jahrgangsstufen 2 bis 4

Die Jahreszeugnisse in den Klassenstufen 2 bis 4 enthalten weiterhin Ziffernnoten. Eine Bewertung des Sozialverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens entfällt.

Übertrittsverfahren in der 4. Jahrgangsstufe

Die Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe erhalten Ende Januar anstelle des Zwischenzeugnisses eine Zwischeninformation zum Leistungsstand, die eine kurze Rückmeldung zu den Jahresfortgangsnoten aller Fächer enthält. Es findet keine Kommentierung der Teilbereiche der Fächer statt.

Anfang Mai bekommen alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse ein Übertrittszeugnis.
Dieses Zeugnis enthält künftig
• ausschließlich die Ziffernnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU,
• die daraus gebildete Gesamtdurchschnittsnote sowie
• eine zusammenfassende Beurteilung der Übertrittseignung
• Verbalbeurteilungen der Leistungen in diesen Fächern entfallen ebenso wie eine Beschreibung des Sozialverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens als auch der individuellen Lernentwicklung.

Die Anzahl der Probearbeiten in Jahrgangsstufe 4 wird gesenkt.
• Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU insgesamt 18 Probearbeiten durchgeführt werden.
• Feste Richtwerte für die Anzahl der Probearbeiten werden nicht mehr vorgegeben, sondern von der Schule in pädagogischer Verantwortung angemessen auf die Fächer Deutsch, Mathematik und HSU verteilt.
• Entsprechende Informationen über die Anzahl und Aufteilung der Probearbeiten erhalten Sie von den Lehrkräften.

Am Ende der 4. Jahrgangsstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Jahreszeugnis.